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AGB für Einzel- und Gruppenangebot

Die AGB für Einzel- & Gruppenangebot sind Bestandteil des Zustandekommens eines Vertrags (Anmeldung).  

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Energiearbeit, Energie-Coaching und Ausbildungen / Gruppenveranstaltungen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben. Gruppenveranstaltungen werden vom Veranstalter selbst und in Verbindung mit Kooperationspartnern geplant und durchgeführt. 

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Der Veranstalter bietet Energiearbeit, Energie-Coaching und Ausbildungen/ Gruppenveranstaltung im Bereich Persönlichkeits- & Bewusstseinsentwicklung an.

 

3. Zustandekommen des Vertrages 

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch elektronische Post oder durch mündliche Absprache oder durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg sofern Anmeldeformulare zur Verfügung gestellt werden. 

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungsschreiben per elektronischer Post.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer Betriebsschulung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich. 

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. 

3.6 Im Voraus gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet  bzw. auf Wunsch des Teilnehmers für das Ersatzangebot verwendet.  

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Diese ist im Internetauftritt des Anbieters, sowie auf den Anmeldebestätigungen zu entnehmen. Die Zahlung erfolgt im Regelfall per Überweisung nach Rechnungserhalt, außer es sind ausdrücklich andere Modalitäten angegeben oder individuelle Vereinbarungen getroffen worden. 

4.3 Im Falle von Rechnungsstellung ist die Rechnung innerhalb von 21 Tagen ohne jeden Abzug fällig. 30 Tage nach Überschreitung der Fälligkeitstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugskosten bleibt unberührt. 

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 20 %.

 

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen 

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer. 

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist. Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung. 

a) Für Seminare gilt: Bei Absage ab 4 Wochen vor Seminarbeginn ohne triftigen Grund wird eine Ausgleichszahlung von 50 Euro erhoben. Ab 2 Wochen vor Seminarbeginn betragen diese 100 Euro. Bei Seminaren, deren Grundpreis 400 Euro übersteigt 50%. 

 

b) Für Einzeltermine gilt: Bei Absage von 4 Tagen vor Terminvereinbarung ohne triftigen Grund ist der aktuell gültige Stundensatz als Ausgleichszahlung fällig.

 

5.3 Für die wiederholte Teilnahme an der Ausbildung „36 Schritte des Erwachens“ besteht die Möglichkeit eines Wiederholertarifs im Ermessen des Veranstalters. Dieser ist individuell und im voraus abzusprechen.

 

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2 Der Ausbildungsleiter/Energie-Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.  

 

7. Spezielle Teilnahmebedingungen

 

7.1 Die Teilnahme an den Ausbildungen/ Schritte des Veranstalters dient der eigenen Schulung des Teilnehmers. Daher ist der Teilnehmer durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiter zu geben. Ausnahmen zu dieser Regelung sind schriftlich zu treffen und erfolgen unter Quellenangabe. 

7.2 Die Seminare des Veranstalters basieren auf der Schulung der Teilnehmer an den Veranstaltungsterminen selbst. Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen für den eigenen privaten Gebrauch sind mündlich beim Anbieter zu genehmigen. Das Urheberrecht des Veranstalters ist zu achten. 

7.3 Die Teilnahme an den „36 Schritte des Erwachens“ berechtigt an der Teilnahme an den weiterführenden Schritten des Shimaa-Verlages (Pionierschritte, Naza'Nahim-Schritte). Der Veranstalter ist für die Weitergabe der Kurse lizensiert. Der Veranstalter gibt daher die Kontaktdaten nach erfolgter schriftlicher Einverständnis an den Shimaa-Verlag weiter.  Es gelten die Richtlinen der DSGVO.

 

8. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

9. Haftung

9.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.   

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